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  • Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Familienrecht 
  • Arbeitsrecht.

Zusätzlich, neben anderen Rechtsgebieten bearbeite ich

  • Forderungsmanagement (Inkasso)
  • Mietrechtsangelegenheiten
  • Vertragsgestaltung
  • und bin als Streitschlichter tätig.


Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist es in erster Linie, die Rechtspositionen und Interessen der Mandantinnen und Mandanten durchzusetzen.

Um dieses Ziel erreichen zu können, ist die Suche nach einer Konfliktlösung, ohne ein Gericht anrufen zu müssen, häufig sachdienlicher als ein Rechtsstreit.

Deshalb bin ich bemüht, bei den mir anvertrauten Mandaten erfolgsorientiert und dabei, soweit es zweckmäßig ist, konfliktlösend tätig zu sein.

Strafverteidigung ist in erster Linie Kampf um die Rechte der Mandantinnen und Mandanten und erfordert kritische Nähe zu den Klientinnen und Klienten.

Gleichwohl erfordert erfolgreiche Verteidigung auch den Blick auf Verständigung beim Täter/Opferausgleich und gegebenfalls bei verfahrensbeendenden Absprachen.

Leitlinie ist jedoch immer der Wille der Betroffenen, nachdem eine Verteidigungsstrategie gemeinsam erarbeitet worden ist.

Grundlage für erfolgreiches anwaltliches Handeln ist gegenseitiges Vertrauen, das gemeinsam erarbeitet werden muss